Fachkraft für Arbeitssicherheit Sifa DGUV2
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) vom 31.12.1973. In den offiziellen Abstimmungen zwischen BMAS, Ländern und DGUV wird für Fachkraft für Arbeitssicherheit das Kürzel Sifa verwendet. 1. Ab welcher Beschäftigtenzahl benötigt ein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit? 2.