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Wir sind Ihr Full-Service Dienstleister für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin
Wir halten Ihnen den Rücken frei und Sie kümmern sich um Ihr Business.
Mit einer Vielfalt von Serviceangeboten steht das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Diemer unterstützend auf Ihrer Seite und hilft den Betrieben sämtlicher Branchen bei Ihren Aufgaben, Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin zu gewährleisten. Eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, günstige und effiziente anlassbezogene, betriebsspezifische Grundbetreuung oder Regelbetreuung können wir aufgrund unserer schlanken Administration, sowie unserem flächendeckenden Betreuungskonzept realisieren. Im Rahmen des Sicherheitsmanagements bieten wir mit unserem Bausteinkonzept wesentlich mehr, als die Vorgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§3 und §6 ASiG) es erfordern.
Unser überbetrieblicher, arbeitsmedizinischer & sicherheitstechnischer Dienst wird von berufserfahrenen Arbeitsmedizinern und Sicherheitsingenieuren geleitet.
Standorte bundesweit
Wir stellen sicher, dass sich immer ein Ansprechpartner in Ihrer Nähe befindet und Ihrem Unternehmen zur Verfügung steht.
Systematische Betreuung
Mit unserem Betreuungskonzept werden alle rechtlichen Vorgaben abgedeckt. Schwerpunkte werden individuell auf Sie angepasst.
GQA
Als GQA geprüfter Dienstleister bieten wir die Gewähr für eine qualifizierte Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Über uns
Als Familienunternehmen beraten wir erfolgreich seit 1996, über 8500 Unternehmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Wir beraten Sie bundesweit und in allen Branchen!
Anzahl zufriedener Kunden bundesweit
Gesamtzahl der betreuten Mitarbeiter unserer Kunden
Betreute Branchen
Wir halten Sie mit unserem Blog auf dem Laufenden. Aktuelle Informationen und Neuerungen zu allen arbeitsschutzrelevanten Themen!

Sicherheitsbeauftragte 2026
Inhaltsverzeichnis 1. Warum die Neuregelung für Unternehmen wichtig ist Der betriebliche Arbeitsschutz befindet sich im Wandel. Mit Wirkung zum 29. Mai 2026 wurde die gesetzliche Regelung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten grundlegend angepasst. Die wichtigste Änderung betrifft den sogenannten Schwellenwert: Unternehmen sind künftig grundsätzlich erst ab 50 Beschäftigten

Flucht- und Rettungswege
Flucht- und Rettungswege im Unternehmen – Anforderungen, Verantwortung und praktische Umsetzung Flucht- und Rettungswege sind ein essenzieller Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie ermöglichen es Beschäftigten, sich im Notfall schnell in Sicherheit zu bringen, und unterstützen Rettungskräfte bei ihren Einsätzen. Damit sie im Ernstfall funktionieren, müssen sie: sein.

Gefährdungsbeurteilung Homeoffice
Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice – Arbeitsschutz beim mobilen Arbeiten richtig umsetzen Mobiles Arbeiten und Homeoffice sind aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Sie bieten Unternehmen und Beschäftigten viele Vorteile – von flexibleren Arbeitszeiten bis hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Gleichzeitig bleiben Arbeitgeber jedoch