Nächster Termin: 02.12.2024 + 03.12.2024
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten- Grundlehrgang gem. § 22 SGB V II – Weiterbildung § 20 DGUV V1 (ASW 02-08)
Online Schulung
Nach § 22 des Sozialgesetzbuchs VII und DGUV Vorschrift 1 hat der Arbeitgeber für sein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen. Gemeinsam gilt es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu reduzieren und die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu fördern. Nur so lassen sich Unfälle und Krankheiten verringern und die damit verbundenen Kosten so gering wie möglich zu halten. Um dieses Ziel zu erreichen, qualifizieren wir Sie in unserem Seminar.
Inhalte
- Die Organisation der Arbeitssicherheit im Betrieb und das Arbeitssicherheitssystem in Deutschland
- Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten
- Gesetzliche Grundlagen und Informationsbeschaffung
- Arbeitsschutzgesetz/Umsetzung, Hilfen für die Praxis und Gefährdungsbeurteilung (die Seminarinhalte zur Gefährdungsbeurteilung und Hilfen für die Praxis werden nach einem Gespräch mit Ihnen auf Ihre speziellen firmeninternen Gegebenheiten und Wünsche angepasst!)
- Arbeitsstättenverordnung / Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Umsetzung, Hilfen für die Praxis, Grundelemente des Arbeitsschutzes
- Mitarbeiterunterweisungen, Hilfen für die Praxis
- Präventivmaßnahmen Suchtgefahr „“Alkohol/Drogen““
- Bausteinsystem
Voraussetzungen
Keine Vorraussetzungen erforderlich.
Zertifikat
Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe
- Mitarbeiter und Interessierte
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