Ausbildung zum Flurförderzeug-Bediener (Frontgabelstapler) (ASI 07-04)
Inhouse Schulung
Die Berufsgenossenschaften schreiben laut DGUV Vorschrift 67-69 und DGUV Grundsatz 308-001 vor, dass nur ausgebildete und gesundheitlich geeignete Personen Flurförderzeuge (Gabelstapler) fahren dürfen.
Nicht ohne Grund, denn die aktuellen Zahlen von tödlichen Unfällen beim Arbeiten mit Gabelstaplern durch nicht ausgebildetes Fahrpersonal zeigen, wie wichtig diese Vorgabe der Berufsgenossenschaften ist. Die Vermeidung von Sachschäden und Personalkosten (z.B. Lohnfortzahlung) sind ein vorteilhafter Nebeneffekt.
Inhalte
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1. Ausbildungstag: Theoretische Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion einschl. Anbaugeräte
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregel/Verkehrswege
- Theoretische Prüfung Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
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2. Ausbildungstag: Praktische Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
- Einweisung am Flurförderzeug
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastschwerpunktdiagramm
- Hinweise auf Gefahrenstellen
- Gewöhnung an das Flurförderzeug
- Verlassen des Flurförderzeugs
- Fahr- und Stapelübungen
- Praktische Prüfung Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
Voraussetzungen
Der Teilnehmer muss mind. 18 Jahre alt, sowie zum Führen eines Gabelstaplers mit Fahrersitz und Fahrerstand geeignet sein (G-25 Vorsorgeuntersuchungsnachweis)
Zertifikat
Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung einen Fahrausweis
Zielgruppe
- Alle Personen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten Gabelstapler benutzen
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