Schulung/Unterweisung zum Kranbediener LKW-Ladekrane nach DGUV Grundsatz 308-003 (1 Tag Inhouse mit nachgewiesener Praxis)

Seminare

Schulung/Unterweisung zum Kranbediener LKW-Ladekrane nach DGUV Grundsatz 308-003 (1 Tag Inhouse mit nachgewiesener Praxis)

Ausbildung zum Kranbediener LKW-Ladekrane (ASI 07-06)

Inhouse Schulung

Ein hoher Prozentsatz aller Unfälle, die sich beim Transport von Lasten ereignen, werden bei Be- und Entladetätigkeiten von Fahrzeugen mittels Lkw-Ladekranen verursacht.

Lkw-Ladekrane sind Arbeitsmittel, die einer umsichtigen und sachgerechten Bedienung bedürfen. Das Führen eines solchen Kranes darf vom Betreiber/ Unternehmer daher nur entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern übertragen werden, denn diese sind für den unfallfreien Kranbetrieb mindestens so wichtig wie eine sichere Konstruktion.

Dem Teilnehmer werden Kenntnisse für den sicheren Betrieb von LKW – Ladekranen vermittelt.

Inhalte

Theorie:

  • Rechtliche Grundlage
  • DGUV Grundsatz 309-003: Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern
  • DGUV Information 209-013: Sicherheitslehrbrief für Anschläger
  • DGUV Information 209-021: Belastungstabellen für Anschlagmittel
  • DGUV Information 209-061: Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen
  • DGUV Information 214-002: Sicherer Umgang mit LKW-Ladekranen
  • DGUV Information 214-005: Sicherer Betrieb von gleislosen Fahrzeugkranen
  • DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln
  • DGUV Regel 101-006: Hochziehbare Personenaufnahmemittel
  • DGUV Regel 109-004: Rundstahlketten als Anschlagmittel
  • DGUV Regel 109-005: Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen
  • DGUV Regel 109-006: Gebrauch von Anschlag-Faserseilen
  • Grundsätzliches für den Kraneinsatz
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Kranumgang
  • Sondereinsätze von Kranen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Verhalten bei Störungen
  • Theoretische Prüfung

Praxis:

  • Praktische Einweisung in das Gerät
  • Fahrübungen
  • Anschlagübungen
  • Praktische Prüfung

Voraussetzungen

Der Teilnehmer muss mind. 18 Jahre alt sowie zum Führen eines flurbedienten Kranes geeignet sein. (G 25 ­ Vorsorgeuntersuchungsnachweis)

Zertifikat

Über die bestandene Prüfung wird dem Kranführer ein Befähigungsnachweis ausgestellt.

Zielgruppe

  • Bediener von LKW-Ladekranen, die ihre Befähigung nachzuweisen haben

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