Grundlage im Arbeitsschutz. Ein Muss in jedem Unternehmen!

Gefährdungsbeurteilung : Ihr Schlüssel für sichere Arbeitsplätze

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage im Arbeitsschutz

Erfahren Sie, wie Sie eine effiziente Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen umsetzen. Als Grundpfeiler des Arbeitsschutzes ist sie essentiell für jede Firma. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen: Von der Analyse Ihrer Arbeitsbereiche bis hin zur Erstellung spezifischer Beurteilungen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine umfassende Unterstützung zu bieten und gleichzeitig eine maximale Entlastung zu gewährleisten.
Gefahren systematisch erkennen und Maßnahmen ableiten

Warum ist eine Beurteilung von Arbeitsbedingungen so entscheidend?

Um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten und Dritte nicht zu gefährden, sind Sie als Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen unter Arbeitsschutzgesichtspunkten zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung.

Wir erstellen gemeinsam mit ihnen die erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen für die arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefahren und dokumentieren diese. Zu Beginn der Beratung durch uns und in regelmäßigen Abständen führen wir gemeinsam mit Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung zur Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation durch. So überprüfen wir den Stand ihrer Arbeitsschutzorganisation und können sie, wenn erforderlich, bei den notwendigen Maßnahmen und deren Umsetzung unterstützen.

Durch die Gefährdungsbeurteilung sollen vorausschauend Gefährdungen erkannt und abgestellt werden, bevor sie zur Gesundheitsgefahr werden. Mit dieser Beurteilung beginnt grundsätzlich die Arbeit und die Definition bzw. der Vergleich zwischen Soll- und Ist-Zustand im Arbeitsschutz. Da Sie durch eine vollständige Gefährdungsbeurteilung erkennen können, welche Risiken an verschiedenen Arbeitsplätzen oder Tätigkeiten herrschen und Sie hier die erforderlichen Maßnahmen ableiten können, ist diese auch so wichtig im Arbeitsschutz.

Arten von Gefährdungsbeurteilungen

Art und Umfang einer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung ist vom Arbeitsplatz abhängig

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument zur Bewertung des Risikos arbeitsbedingter Gefahren, aus denen sich Unfälle und Krankheiten ergeben könnten. Es soll Ihnen dabei helfen, zu verstehen, was Sie bei der Bewertung der Gefahren in ihrem Unternehmen beachten müssen und welche Maßnahmen zur Minderung des Risikos erforderlich sind. Für jeden Bereich oder Tätigkeit im Unternehmen sollte eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Wenn Sie beispielsweise eine Werkstatt und einen Bürobereich in ihrem Unternehmen haben, sollten für diese Bereiche je eine eigene Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.  Je nach Tätigkeit können gleiche Tätigkeiten oder gleiche Gefahren zusammengefasst werden, um effektiver bei der Erstellung zu sein. Anhand der Ergebnisse dieser Beurteilung sind dann entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Dies könnte z.B. sein, welche Art von Unterweisungen und/oder persönliche Schutzausrüstung für Ihre Mitarbeiter benötigt werden. Folgende Arten von Gefährdungsbeurteilungen können u.a. unterschieden werden:

Bei der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung, wird die einzelne Tätigkeit beurteilt. Hier ist der Fokus auf auftretende Gefahren bei der einzelnen Tätigkeit zu richten. Je nach Aufgabe sind dann nur die spezifischen Gefahren zu betrachten und Maßnahmen abzuleiten. Gefahren aus anderen Bereichen oder der Arbeitsumgebung sollten bei der bereichsspezifischen Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden.

Hier geht es nun darum, einen gesamten Bereich zu beurteilen, um mögliche Gefahren ggf. auch übergeordnete Themen zusammen zu fassen Diese Gefahren können z.B. sein: Lüftung, Klima, Beleuchtung, Gefahren durch z.B. Transportmittel wie Stapler. Es ist sinnvoll Bereiche zu betrachten um den Umfang erforderlicher Gefährdungsbeurteilungen auf ein notwendiges Minimum reduzieren zu können. 

Bei dieser Art geht es um Gefahren die speziell bei einer Person oder Personengruppen auftreten können. Ein Beispiel für eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung ist die Beurteilung nach Mutterschutzgesetz. Also welche Gefahr für werdende oder stillende Mütter an dem zu betrachtenden Arbeitsplatz besteht.

Wie der Name schon verrät, sind hier die Gefahren beim Umgang mit Gefahrstoffen zu betrachten. Hier ist der gesamte Prozess beim Umgang zu betrachten also von der Lagerung/ Entnahme des Gebindes aus dem Regal, Um- und Abfüllen, Verwendung bzw. Verarbeitung, Reinigung, Entsorgung von Reinigungsmitteln (z.B. Lappen) bis hin zur Entsorgung von Restgebinden zu betrachten. Die Beurteilung bei Umgang mit Gefahrstoffen ist teilweise komplex. Hier ist in der Regel ein Fachmann zu Rate zu ziehen. Fragen Sie uns!

Die Beurteilung beim Umgang von Biostoffen ist mit der von Gefahrstoffen sehr ähnlich und vergleichbar. Wichtig ist hier, neben den Punkten aus der Beurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen, noch die mögliche Art der Kontamination von Personen oder Bereichen zu betrachten und mögliche Maßnahmen zu definieren.

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