Gefährdungsbeurteilung : Ihr Schlüssel für sichere Arbeitsplätze
Gefährdungsbeurteilung als Grundlage im Arbeitsschutz
Warum ist eine Beurteilung von Arbeitsbedingungen so entscheidend?
Um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten und Dritte nicht zu gefährden, sind Sie als Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen unter Arbeitsschutzgesichtspunkten zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung.
Wir erstellen gemeinsam mit ihnen die erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen für die arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefahren und dokumentieren diese. Zu Beginn der Beratung durch uns und in regelmäßigen Abständen führen wir gemeinsam mit Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung zur Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation durch. So überprüfen wir den Stand ihrer Arbeitsschutzorganisation und können sie, wenn erforderlich, bei den notwendigen Maßnahmen und deren Umsetzung unterstützen.
Durch die Gefährdungsbeurteilung sollen vorausschauend Gefährdungen erkannt und abgestellt werden, bevor sie zur Gesundheitsgefahr werden. Mit dieser Beurteilung beginnt grundsätzlich die Arbeit und die Definition bzw. der Vergleich zwischen Soll- und Ist-Zustand im Arbeitsschutz. Da Sie durch eine vollständige Gefährdungsbeurteilung erkennen können, welche Risiken an verschiedenen Arbeitsplätzen oder Tätigkeiten herrschen und Sie hier die erforderlichen Maßnahmen ableiten können, ist diese auch so wichtig im Arbeitsschutz.
Art und Umfang einer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung ist vom Arbeitsplatz abhängig
Tätigkeitsspezifische Gefährdungsbeurteilung
Bei der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung, wird die einzelne Tätigkeit beurteilt. Hier ist der Fokus auf auftretende Gefahren bei der einzelnen Tätigkeit zu richten. Je nach Aufgabe sind dann nur die spezifischen Gefahren zu betrachten und Maßnahmen abzuleiten. Gefahren aus anderen Bereichen oder der Arbeitsumgebung sollten bei der bereichsspezifischen Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden.
Bereichsspezifische Gefährdungsbeurteilung
Hier geht es nun darum, einen gesamten Bereich zu beurteilen, um mögliche Gefahren ggf. auch übergeordnete Themen zusammen zu fassen Diese Gefahren können z.B. sein: Lüftung, Klima, Beleuchtung, Gefahren durch z.B. Transportmittel wie Stapler. Es ist sinnvoll Bereiche zu betrachten um den Umfang erforderlicher Gefährdungsbeurteilungen auf ein notwendiges Minimum reduzieren zu können.
personenbezogene Gefährdungsbeurteilung
Bei dieser Art geht es um Gefahren die speziell bei einer Person oder Personengruppen auftreten können. Ein Beispiel für eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung ist die Beurteilung nach Mutterschutzgesetz. Also welche Gefahr für werdende oder stillende Mütter an dem zu betrachtenden Arbeitsplatz besteht.
Beurteilung bei Umgang mit Gefahrstoffen
Wie der Name schon verrät, sind hier die Gefahren beim Umgang mit Gefahrstoffen zu betrachten. Hier ist der gesamte Prozess beim Umgang zu betrachten also von der Lagerung/ Entnahme des Gebindes aus dem Regal, Um- und Abfüllen, Verwendung bzw. Verarbeitung, Reinigung, Entsorgung von Reinigungsmitteln (z.B. Lappen) bis hin zur Entsorgung von Restgebinden zu betrachten. Die Beurteilung bei Umgang mit Gefahrstoffen ist teilweise komplex. Hier ist in der Regel ein Fachmann zu Rate zu ziehen. Fragen Sie uns!
Beurteilung beim Umgang mit Biostoffen
Die Beurteilung beim Umgang von Biostoffen ist mit der von Gefahrstoffen sehr ähnlich und vergleichbar. Wichtig ist hier, neben den Punkten aus der Beurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen, noch die mögliche Art der Kontamination von Personen oder Bereichen zu betrachten und mögliche Maßnahmen zu definieren.