Welche beauftragten Personen im Arbeitsschutz benötigen Sie in Ihrem Unternehmen und wo können diese ausgebildet werden?
Effizienter Arbeitsschutz durch Beauftragte Personen im Unternehmen
Wir zeigen Ihnen wie!
Welche beauftragte Personen benötigen sie in Ihrem Unternehmen?
Die Erkennung von Gefahrenquellen und die Prävention möglicher Unfälle stehen in erster Linie im eigenen Interesse eines jeden Unternehmens. Trotzdem schreiben verschiedene Gesetze oder Arbeitsschutzregeln, die Bestellung von besonderen beauftragten Personen vor. Deren Aufgaben sollen u.a. die Vermeidung oder Reduzierung von möglichen Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz sein. Hierzu haben die beauftragte Personen sehr unterschiedliche Aufgaben. Diese können von der Beratung/ Unterstützung des Unternehmers in den täglichen Arbeitsschutzaufgaben (Sicherheitsbeauftragter) bis hin zur Durchführung von Prüfungen (Befähigte Person zur Prüfung von Leitern) reichen.
Diese Bündelung von Fachwissen hat sich bewährt, und so gibt es inzwischen je nach Art des Unternehmens verschiedene beauftragte Personen, die Aufgaben im Arbeitsschutz übernehmen. Welche beauftragten Personen Sie in Ihrem Unternehmen benötigen, hängt von den Tätigkeiten und den verwendeten Anlagen, Maschinen und Arbeitsmitteln ab.
Unsere Aufgabe hierbei ist es, Sie dahingehend zu beraten, welche Personen Sie Ihrem Unternehmen benötigen und welche Prüfungen/ Aufgaben dann von diesen Personen durchgeführt werden. Verschiedene Aufgaben können sowohl durch interne Mitarbeiter als auch externe Dienstleister, abgedeckt werden.
Mit unserer Beratung kommen Sie zum einen der notwendigen Organisation im Arbeitsschutz nach, um die erforderlichen Aufgaben rechtskonform umzusetzen. Zum anderen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Personen direkt durch uns ausbilden zu lassen oder dass wir als externer Dienstleiter für Sie weitere Aufgaben im Arbeitsschutz übernehmen.
Das sind die häufigsten beauftragten Personen, die in Unternehmen vorkommen!
Wir haben ihnen hier eine Auswahl von verschiedenen beauftragten Personen zusammengestellt, welche in den meisten Unternehmen erforderlich sind.
Dies stellt nur eine Auswahl an möglichen Funktionen und Aufgaben da, die aber ggf. noch erweitert oder an ihre Tätigkeit angepasst werden muss. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie dabei, welche Personen Sie in Ihrem Unternehmen benötigen und wie sie diese entsprechend ausbilden bzw. mit dem notwendigen Know How in ihrem Unternehmen einsetzen.
Betrieblicher Beauftragter
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Rechtliche Grundlage
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Aufgabe/ Beschreibung
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Unser Lösung für Sie!
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Befähigte Person Prüfung Leitern
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Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1201,1203
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Durchführung und Dokumentation der Prüfungen
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Brandschutzbeauftragter
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Musterbauordnung, Landesbauordnungen,
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Beratung in allen Bereichen des abwehrenden und baulichen Brandschutzes
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Befähigte Person Prüfung Anschlag- und Lastenaufnahmemittel
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Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1201,1203
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Durchführung und Dokumentation der Prüfungen
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Betriebsärzte
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Arbeitssicherheitsgesetz
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Arbeitsmedizinische Beratung des Unternehmers, Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge
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