Was ist ein Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA) und was ist die Funktion?
Arbeitsschutzausschuss (ASA) zur Steuerung und Information im Unternehmen
Welche Aufgabe hat ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) und wie organisiere ich das im Unternehmen?
Eine besondere Bedeutung kommt dem Arbeitsschutzausschuss zu. Er dient, neben der erforderlichen Abstimmung der Inhalte im Arbeits- und Gesundheitsschutz, dem Erfahrungsaustausch aller Personen, die sich im Unternehmen mit dem Arbeitsschutz befassen.
Der Arbeitsschutzausschuss hat u.a. die Aufgabe, die Risiken am Arbeitsplatz unter Anwendung technischer oder organisatorischer Maßnahmen zu reduzieren, sowie mit Hilfe persönlicher Schutzausrüstung dafür zu sorgen, dass sie vor Gefahren am Arbeitsplatz reduziert oder eliminiert werden.
Dem Arbeitsschutzausschuss gehören folgende Personen an.
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Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter
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zwei Mitglieder des Betriebsrates (wenn vorhanden)
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Betriebsarzt
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Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Sicherheitsbeauftragte
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie der Betriebsarzt, sind für die fachliche Vorbereitung der Beratungen verantwortlich.
Die Tagesordnung einer ASA-Sitzung könnte z.B. folgendem Schema folgen:
- Eröffnung durch den Unternehmer oder dessen Beauftragten,
- Protokollkontrolle
- Erörterung der in der letzten Arbeitsschutzausschuss-Beratung besprochenen Themen und Aufgaben,
- Berichte der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes, der Sicherheitsbeauftragten,
- Erörterung der Berichte
- Erörterung von neuen Tagesordnungspunkten
- Schlusswort des Unternehmers oder dessen Beauftragten
Die besprochenen Inhalte und beschlossenen Maßnahmen aus der Sitzung, sind schriftlich zu dokumentieren. Diese Vorgehensweise bzw. dieser Prozess ist wiederkehrend (in der Regel 4 mal pro Jahr) durchzuführen.
Sie benötigen hierbei Unterstützung bzw. möchten das gerne professionell umgesetzt haben. Sprechen sie uns an.