Arbeitsmittelprüfung: Ein umfassender Leitfaden
Arbeitsmittelprüfung von vorhandenen Geräten und Anlagen
Wie sie einen Überblick über die prüfpflichtigen Geräte bekommen?
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen.
Dies können zum Beispiel elektrische Geräte wie z.B. Mehrfachsteckdosen und Stehlampen in Bürobereichen oder Handbohrmaschinen, Flex und weitere elektrisch betriebenen Handwerkzeuge sein. Außerdem sind auch viele weitere Arbeitsmittel zu prüfen. Diese können sein: Feuerlöscher, Gabelstapler, Krane, Ketten, Bänder, Regale uvm.
Sie als Verantwortlicher sind für das Bereitstellen und die sichere Benutzung aller Arbeitsmittel verantwortlich, d.h. vom Einkauf, dem Gebrauch, der Wartung bis hin zur Prüfung.
Um nachzuvollziehen, welche Arbeitsmittel in welchem Prüfintervall und in welchem Umfang geprüft werden müssen, ist es sinnvoll, eine Arbeitsmittelprüfübersicht zu erstellen. Hierbei unterstützen wir sie bei unserer Beratung.
Aber nicht nur eine Übersicht ist erforderlich sondern auch ein Nachweis darüber, dass die Prüfung durchgeführt wurde und das Arbeitsmittel weiterhin eingesetzt werden kann. Hier spricht man oft von einem Prüfbuch für die einzelnen Geräte, wobei ein Prüfbuch auch eine Zusammenstellung der letzten Prüfnachweise sein kann. Außerdem macht es Sinn, das Arbeitsmittel nach der Prüfung zu kennzeichnen um die Prüfung direkt nachweisen zu können, z.B. durch Aufbringen eines Prüfaufklebers.
Arbeits- und Betriebsmittelprüfung: Sicherheit an erster Stelle
Sicherheit im Fokus: Arbeits- und Betriebsmittelprüfung
Die Prüfung von Arbeitsmitteln und Betriebsmitteln ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Sicherheitsmanagements. Diese nicht nur gesetzlich vorgeschriebenen, sondern auch für die Sicherheit unerlässlichen Maßnahmen schützen nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern sichern auch den reibungslosen Ablauf der Produktions- und Arbeitsprozesse. Unsere umfassenden Dienstleistungen decken alle Aspekte der Arbeitsmittelprüfung und Betriebsmittelprüfung ab, um Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite zu halten.
Warum Arbeitsmittelprüfungen unverzichtbar sind
Arbeitsmittelprüfung und UVV Prüfungen sind essentiell, um Arbeitsunfällen und den damit verbundenen Ausfallzeiten vorzubeugen. Von der Überprüfung elektrischer Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 bis hin zur Kontrolle von Regalanlagen, sorgen wir dafür, dass alle Arbeitsmittel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Sicherheitsrisiken minimiert werden. Unsere Experten führen Prüfungen von Arbeitsmitteln mit höchster Sorgfalt und Fachkenntnis durch, um die Sicherheit Ihrer Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Leistungen im Bereich der Arbeitsmittelprüfung
Unser Angebot umfasst die Prüfung der gängigsten Arbeits- und Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen. Dazu zählen unter anderem:
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Sicherstellung der Betriebssicherheit elektrischer Geräte und Anlagen.
- Hebezeuge und Fördermittel: Überprüfung von Kränen, Gabelstaplern und anderen Hebezeugen.
- Regalanlagen: Gewährleistung der Stabilität und Sicherheit von Lagerregalen.
- uvm.
Vorgehensweise bei der Prüfung
Unser Prozess zur Arbeitsmittelprüfung umfasst folgende Schritte:
- Erfassung aller prüfbedürftigen Arbeitsmittel: Mit Hilfe eine Arbeitsmittelprüfübersicht, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen eine Liste der zu prüfenden Arbeitsmittel.
- Vor-Ort-Prüfung: Unsere qualifizierten Fachkräfte führen die Prüfungen direkt an Ihren Arbeitsmitteln durch. Oder wir lassen Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen bei uns ausbilden und führen die Prüfung dann selbst durch!
- Kennzeichnung und Dokumentation: Nach erfolgreich bestandener Prüfung werden die Arbeitsmittel gekennzeichnet und die Ergebnisse dokumentiert.
- Terminüberwachung: Wir helfen Ihnen, den Überblick über anstehende Folgeprüfungen zu behalten.
Übersicht über die wichtigsten Arbeitsmittel
Übersicht über die wichtigsten Arbeitsmittel, in in den Meisten Unternehmen vorkommen und entsprechend zu prüfen sind. Dies Liste ist nicht vollständig und muss auf die Gegebenheiten in ihrem Unternehmen angepasst werden bzw. ergänzt werden.
Arbeitsmittel | Prüfung nach Rechtsvorschrift/ Umfang |
Flüssigkeitsstrahler | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)DGUV Regel 100-500 Erstprüfung, Wiederholungsprüfung, Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, max. 1 Jahr |
Leitern und Tritte | BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1201 „Prüfung und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ Praxishilfe: DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“, 1 Jahr |
Regale und Regalanlagen | BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1201 „Prüfung und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ Praxishilfe: DGUV-Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“, 1 Jahr |
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel | BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1201 „Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 Prüfungen, 1 Jahr |
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel | Praxishilfen: DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“ – Organisation durch den Unternehmer DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel“ – Fachwissen für Prüfpersonen DGUV Information 203-072 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel“ – Fachwissen für Prüfpersonen DGUV Information 203-049 „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“ – 1 Jahr |
Ladebrücke, fahrbahre Rampen | DGUV Regel 108-006 Erstprüfung, Wiederholungsprüfung, Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, 1 Jahr |
Kraftbetätigte Türen und Tore | ASR A 1.7 Erstprüfung Wiederholungsprüfung, Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, 1 Jahr |
Krane | DGUV Vorschrift 52 Erstprüfung (§ 25) Wiederholungsprüfung (§ 26) Vor der Erstinbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen, 1 Jahr (und nach Bedarf) |
Winden, Hub- und Zuggeräte | DGUV Vorschrift 54 Erstprüfung (§ 23)Wiederholungsprüfung (§ 23)Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, 1 Jahr |
Lastaufnahmemittel im Hebezeugbetrieb | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) DGUV Regel 100-500 Erstprüfung Wiederholungsprüfung. Vor der Erstinbetriebnahme, max. 1 Jahr (Gefährdungsbeurteilung, ggf. Prüffrist anpassen) |
Fahrzeuge | DGUV Vorschrift 70 Wiederholungsprüfung (§ 57), 1 Jahr |
Flurförderfahrzeuge | DGUV Vorschrift 68 Wiederholungsprüfung (§ 37), 1 Jahr |
Hebebühnen/ Beschickungseinrichtungen | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) DGUV Regel 100-500 Erstprüfung, Wiederholungsprüfung Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, max. 1 Jahr |
Prüffristen: Bei dieser Zusammenstellung handelt es sich um einen Auszug notwendiger Prüfungen. Weitere Regelungen können u. a. den angegebenen Quellen entnommen werden. Fristen sind den Betriebsbedingungen mit Zuhilfenahme von Gefährdungsbeurteilungen und den gesetzlichen sowie berufsgenossenschaftlichen Vorgaben anzupassen.