Brandschutzbeauftragter:Ihr Schlüssel zur Risikominimierung
Beratung durch den Brandschutzbeauftragten
Warum ein Brandschutzbeauftragter sinnvoll sein kann
Meist ist gesetzlich kaum ein Unternehmen dazu verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Aus diesem Grund besteht bei den Unternehmen die Unsicherheit, ob ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist oder nicht.
Des weiteren besteht auch oft die Unklarheit beim Unterschied zwischen Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragten.
- Brandschutzhelfer
sind Mitarbeiter eines Unternehmens und hier für die Erstmaßnahmen im Brandfall, wie z.B. die Brandmeldung, die Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden, zuständig. In der Regel sollten 5% der Belegschaft zum Brandschutzhelfer ausgebildet und bestellt werden.
- Brandschutzbeauftragte
muss eine nachgewiesene Fachkunde besitzen und berät den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.
In einigen Bundesländern kann auf Grund des geltenden Baurechts, eine Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten abgeleitet werden. Jedoch kann es notwendig werden einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, wenn z.B. das Gebäude sehr unübersichtlich gebaut ist, eine erhöhte Brandgefahr besteht (z.B. durch die eingesetzten Gefahrstoffe oder bestimmte Arbeitsprozesse) oder sich in Gebäudeteilen wie zum Beispiel in Krankenhäusern, Hotels eine große Anzahl ortsfremder Personen aufhält.
Außerdem kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten auch von der Gebäudeversicherung gefordert werden.
Auch gem. der Industriebaurichtlinie 5.14.3 ist in Industriebauten mit einer Summe der Grundflächen der Geschosse
aller Brandabschnitte bzw. aller Brandbekämpfungsabschnittsflächen von insgesamt mehr als 5.000 m² oder auch größere Verkaufsstätten mit mehr als 2000 m² Verkaufsfläche gemäß der Verkaufsstättenverordnungeinen ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen.