Schützen sie sich, ihr Unternehmen und ihre Mitarbeiter: Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes. Stellen sie sicher, dass ihre Arbeitsmittel und Geräte in einem einwandfreiem Zustand sind und minimieren sie so das Risiko von Unfällen und Schäden am Arbeitsplatz. Im nachfolgenden Blog gehen wir auf das Thema befähigte Person ein und vor allem auf die Prüfung von elektrischen Geräten. Da in der Zwischenzeit, die meisten Geräte elektrisch betrieben sind, kommt dieser Art der Geräte ein hohes Maß an Aufmerksamkeit zu. Aus diesem Grund behandeln wir hier vornehmlich die Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln.
- Was bedeutet die Prüfung von Arbeitsmitteln und was ist hier die Aufgabe des Unternehmers?
- Arbeitsmittel sind von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.
- Anforderungen und Ausbildung Befähigte Personen
- Prüfung aller Arbeitsmittel durch unsere befähigten Personen
- Befähigung und Qualifizierungsanforderungen
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und welche Arbeitsmittel sind zu prüfen. Hier eine Auswahl.
- Günstiger – Flexibler – Individueller!
1. Was bedeutet die Prüfung von Arbeitsmitteln und was ist hier die Aufgabe des Unternehmers?
Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Schützen sie sich, ihr Unternehmen und ihre Mitarbeiter: Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes. Stellen sie sicher, dass ihre Arbeitsmittel und Geräte in einem einwandfreiem Zustand sind und minimieren si so das Risiko von Unfällen und Schäden am Arbeitsplatz. Wir zeigen ihnen was wichtig ist und wie sie die Prüfungen durchführen können. Außerdem bieten wir ihnen Lösungen an um interne Mitarbeiter in ihrem Unternehmen zu qualifizieren oder wir führen die Prüfungen für sie durch.
In einer Gefährdungsbeurteilung ist zu beschreiben, wann, wie und durch wen diese Prüfungen durchzuführen sind. Außerdem ist der Prüfungsumfang, je nach Verwendungszweck und Verwendungsart, festzulegen. Die „Technischen Regeln für Betriebssicherheit“ (TRBS) konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung.
Arbeitsmittelprüfung: Warum es wichtig ist, Arbeitsmittel regelmäßig zu überprüfen
Arbeitsmittel sind ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Arbeitsumgebung. Ob es sich um Werkzeuge, Geräte oder Maschinen handelt, sie erleichtern uns die Arbeit und ermöglichen uns, effizienter und sicherer zu arbeiten. Doch wie sicher sind sie wirklich? Ist jedes Arbeitsmittel in einwandfreiem Zustand und bereit für den Einsatz?
Obwohl Arbeitsmittel für die meisten von uns unverzichtbar sind, kann ihre Überbeanspruchung oder einfach nur das Alterungsprozess zu Problemen führen. In solchen Fällen kann es zu Unfällen oder Schäden am Arbeitsplatz kommen, die sowohl für die betroffene Person als auch für das Unternehmen schwerwiegende Folgen haben können.
Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass Arbeitsmittel regelmäßig überprüft werden. Die Prüfung von Arbeitsmitteln im Arbeitsschutz ist ein wichtiger Prozess, der dafür sorgt, dass alle Werkzeuge und Geräte in einwandfreiem Zustand sind und keine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter darstellen.
Doch was genau ist die Prüfung von Arbeitsmitteln und wann sollte sie durchgeführt werden?
Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist ein systematisches Verfahren, bei dem die Sicherheit, Funktionalität und Integrität aller Arbeitsmittel überprüft werden. Dies kann sowohl von einem internen Prüfer als auch von einem externen Dienstleister durchgeführt werden, je nach den Bedürfnissen des Unternehmens.
Die Prüfung von Arbeitsmitteln sollte regelmäßig durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle Werkzeuge und Geräte in einwandfreiem Zustand sind. Einige Unternehmen führen diese Prüfung jährlich durch, während andere sie nach Bedarf oder nach einem bestimmten Zeitraum durchführen
2. Arbeitsmittel sind von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.
Zu empfehlen ist das Führen eines Verzeichnisses der zu prüfenden Arbeitsmittel, aus dem die zu prüfenden Arbeitsmittel, die Fristen und der Prüfer hervorgehen.
3. Anforderungen und Ausbildung Befähigte Personen
Befähigte Personen verfügen entsprechend BetrSichV über Fachkenntnisse:
- Berufsausbildung
- Berufserfahrung
- zeitnahe berufliche Tätigkeit erworben haben.
Die Auswahl des Prüfpersonals kann anhand der TRBS 1203 „Befähigte Personen“ erfolgen. Diese Technische Regel konkretisiert die Voraussetzungen für die fachliche Befähigung und Anforderungen an die Weisungsfreiheit einer befähigten Person.
Wir bilden auch Ihre Mitarbeiter zu „befähigten Personen“ aus.
4. Prüfung aller Arbeitsmittel durch unsere befähigten Personen
Die Anforderungen an die „befähigten Personen“ werden in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 „Befähigte Personen“ konkretisiert.
Wir führen die erforderlichen Prüfungen mit unseren „befähigten Personen“ für Sie durch.
Mit den Arbeitsmittelprüf Apps können wir die UVV-Prüfungen für Leitern, Regale, Kräne, Gabelstapler und Rolltore einfach und effizient durchführen.
5. Befähigung und Qualifizierungsanforderungen
Der Unternehmer hat, bei der Prüfung von Arbeitsmitteln, für bestimmte Tätigkeiten festgelegten Qualifizierungsanforderungen zu berücksichtigen.
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen .
Da der Unternehmer in der Regel nicht die nötige fachliche Qualifikation einer verantwortlichen Elektrofachkraft aufweist, muss er zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflicht die fachliche Verantwortung an eine geeignete Person delegieren.
Als Wichtigstes ist hier die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu nennen, die den Unternehmer nun persönlich verantwortlich macht.
Leider wird diese zwingend erforderliche Leitung- und Aufsichtsführung Elektrotechnisch unterwiesene Personen (DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100) in vielen Fällen nicht durchgeführt bzw. auf die leichte Schulter genommen.
Der Betrieb bzw. die „Leitung- und Aufsichtsführende“ Elektrofachkraft ist dafür verantwortlich, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person die ihr übertragenen Aufgaben weisungsgemäß ausführt und muss dies stichprobenartig (in geeigneten Zeitabständen) prüfen und auch Dokumentieren.
Für Betriebe die keine Elektrofachkraft beschäftigen kann die Leitung- und Aufsichtsführung auch eine externe Person als Dienstleistung übernehmen.
Dokumentation der Prüfergebnisse von Arbeitsmitteln
Dokumentationspflichten für Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung ergeben sich für Prüfungen der Arbeitsmittel nach § 10 BetrSichV. Aufzeichnung von Prüfungen nach Nr. 3.3.2 (Prüfungen nach § 10 BetrSichV).
Prüfbescheinigungen oder Aufzeichnungen über Ergebnisse von Prüfungen können auch in elektronischen Systemen geführt werden, wenn die Datensicherheit gewährleistet ist.
6. Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und welche Arbeitsmittel sind zu prüfen. Hier eine Auswahl.
Grundsätzlich ergibt sich die Verpflichtung zur Prüfung von Arbeitsmitteln aus der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 3.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden die zu prüfenden Arbeitsmittel und die Prüffristen festgelegt werden:
Alle 6 Monate
Flüssigkeitsstrahler, Wassersauger, Saugschrubb-Geräte, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Unterwassersauger, Zentrifugen, usw. Betäubungszangen, Elektrisch betriebene Sägen, Elektrisch betriebene Messer, Aufschnittmaschinen, Kaffeeautomaten, Kochplatten, Toaster, Rührgeräte, Wärmewagen/Warmhaltegeräte, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Elektrische Handgeräte
Alle 12 Monate
Staubsauger, Bohner- und Bürstengeräte, Teppichreinigungsgeräte, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
Laboratorien (Alle 12 Monate)
Rotationsverdampfer, Bewegliche Analysegeräte, Heizgeräte, Messgeräte, Netzbetriebene Tischleuchten, Rührgeräte, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.
Unterrichtsräume in Schulen (Alle 12 Monate)
Elektrische Betriebsmittel im Bereich Medien: -Dia-, Film-, Tageslichtprojektoren, Videogeräte usw. -Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.
Elektrische Betriebsmittel im Bereich textiles Gestalten:
Bügeleisen, Nähmaschinen, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.
Elektrische Betriebsmittel im Bereich Hauswirtschaft:
Toaster, Handrührgeräte, Warmhalteplatten, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.
Elektrische Betriebsmittel im Bereich Technikunterricht:
Lötkolben, Dekupiergeräte, Handbohrmaschinen, Schwingschleifer, -obile Holzbearbeitungsgeräte, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.
Elektrische Betriebsmittel im naturwissenschaftlichen Unterricht:
Heizplatten, Elektrolysegeräte, Netzgeräte, Signalgeneratoren, Oszilloskope, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.
Elektrische Betriebsmittel im Werkstattbereich von berufsbildenden Schulen:
Geräte vgl. Abschnitt Werkstätten usw.
Alle 12 Monate
Elektrische Handgeräte, Handleuchten, Flutlichtscheinwerfer, Umfüllpumpen, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw. Bügeleisen, Mobile Bügelmaschinen, Nähmaschinen, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Handbohrmaschinen, Winkelschleifer, Band- und Schwingschleifer, Handkreissägen, Stichsägen, Schweißgeräte, Lötkolben, Belüftungsgeräte, Flüssigkeitsstrahler, Mobile Tischkreissägen, Mobile Abrichthobelmaschinen, Späneabsaugung, Mischmaschinen, Bohrhämmer, Heckenscheren, Häcksler, Rasenmäher, Verlängerung- und Geräteanschlussleitungen
Bürobetriebe (alle 24 Monate)
Text- und Datenverarbeitungsgeräte, Diktiergeräte, Tageslichtprojektoren, Tischleuchten, Belegstempelmaschinen, Buchungsautomaten, Ventilatoren, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Mobile Kopiergeräte usw. Föne, Frisierstäbe, Infrarotleuchten, Rasiergeräte, Flaschenwärmer, Heizöfen, Elektrische Handgeräte, Tischleuchten, Stehleuchten, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Radios, usw.
7. Günstiger – Flexibler – Individueller!
Unser Prüfdienst prüft sämtliche Arbeitsmittel
Die Dokumentation von Prüfergebnissen und die möglichen Abweichungen, werden mit unseren App´s einfacher als je zuvor. Spezifische Checklisten und Vorlagen (in Anlehnung an die BetrSichV und einschlägigen DIN Normen) werden von erfahrenen Prüfern erstellt und können direkt genutzt werden.
Der Arbeitgeber bzw. der Betreiber ist für die Festlegungen zur Durchführung der Prüfung verantwortlich und hat in einer Gefährdungsbeurteilung zu beschreiben, wann, wie und durch wen diese Prüfungen durchzuführen sind.
Wir führen die erforderlichen Prüfungen, Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentationen für Sie durch und bilden auch Ihre Mitarbeiter zu „befähigten Personen“ aus.
Wir helfen Ihnen bei folgenden Maßnahmen:
• Gefährdungsbeurteilung durchführen,
• Gefährdungsbeurteilung überprüfen
• Arbeitsmittel nach den ermittelten Fristen prüfen
• Qualifizierungsanforderungen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
• Prüfungen dürfen nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden.
Die Arbeitsmittelprüfsoftware EHS Manager+ Arbeitsmittel umfasst die Möglichkeit alle beliebigen Arbeitsmittel zu prüfen. Online und offline.
Die TRBS 1201 konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung.