Gefährdungsbeurteilung bei arbeitsbedingten Muskel-Skelett-Erkrankungen

Gefährdungsbeurteilung bei arbeitsbedingten Muskel-Skelett-Erkrankungen

Arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) sind nach wie vor häufig und bedeutsam. Körperliche Fehlbelastungen, zum Beispiel Heben und Tragen von Lasten, sind eine wichtige Ursache.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentliches Element der Prävention von MSE im Betrieb.

Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine Gefährdungsabschätzung. Die Ergebnisse sind die Grundlage für betriebliches Handeln.

Bei erkannten Gefahren sind Präventionsmaßnahmen erforderlich. Das können technologische, ergonomische oder organisatorische Umgestaltungen und spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge sein. Um wirksame und effiziente Maßnahmen zu begründen, sind sichere Gefährdungsanalysen die Grundvoraussetzung. Das erfordert die Beschreibung der Belastungsform, der Zeitdauer, der Häufigkeit und Abfolge sowie die Bewertung des möglichen Gefahrenpotenzials.

Die meisten arbeitsbedingten MSE entwickeln sich über einen längeren Zeitraum. In der Regel lassen sich MSE nicht auf eine einzelne Ursache zurückführen; vielmehr wirken mehrere Risikofaktoren zusammen, dies sind u. a. physische und biomechanische Faktoren, organisatorische und psychosoziale sowie individuelle Faktoren.

Zu physischen und biomechanischen Risikofaktoren gehören u. a.:

  • Handhabung von Lasten, insbesondere beim Beugen und Drehen des Körpers
  • Gleichförmig wiederholte oder kraftvolle Bewegungen Ungünstige und statische Haltungen Erschütterungen, mangelhafte Beleuchtung oder kalte Arbeitsumgebungen Schnell getaktete Arbeitsabläufe
  • Längeres Sitzen oder Stehen in derselben Position
  • Zu organisatorischen und psychosozialen Risikofaktoren gehören u. a.:
  • Hohe Arbeitsanforderungen und geringe Autonomie
  • Keine Pausen oder keine Möglichkeiten, die Arbeitshaltungen zu verändern
  • Arbeiten in hohem Tempo, auch infolge der Einführung neuer Technologien
  • Lange Arbeitszeiten oder Schichtarbeit
  • Mobbing, Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Geringe Arbeitszufriedenheit
  • Im Allgemeinen sind dies alle psychosozialen und organisatorischen Faktoren (insbesondere in Kombination mit physischen Risiken), die zu Stress, Erschöpfung, Angstzuständen oder anderen Reaktionen führen können, die ihrerseits das Risiko von MSE erhöhen.
  • Zu individuellen Risikofaktoren gehören u. a.:
  • Krankheitsvorgeschichte
  • Körperliche Leistungsfähigkeit
  • Lebensweise und -gewohnheiten (z. B. Rauchen, fehlende körperliche Bewegung)

Gefährdungsbeurteilung

Es gibt nicht die eine Lösung, und es kann bei ungewöhnlichen oder schwerwiegenden Problemen gelegentlich erforderlich sein, den Rat von Experten einzuholen. Viele Lösungen sind jedoch auch einfach und ohne erhebliche Kosten möglich, wie z. B. die Nutzung eines Wagens zur Unterstützung bei der Handhabung von Gütern oder das Umstellen von Gegenständen auf einem Arbeitstisch.

Zur Verhütung von MSE sollten Arbeitgeber folgende Maßnahmen miteinander kombinieren:

Gefährdungsbeurteilung: Verfolgen Sie einen ganzheitlichen Ansatz, bewerten und bewältigen Sie die gesamte Palette der Ursachen (siehe oben).

Ebenso wichtig ist es, auf diejenigen Arbeitnehmer zu achten, die einem höheren Risiko von MSE ausgesetzt sind. Vorrang hat die Beseitigung der Risiken, aber ebenso die Anpassung der Arbeit an die Arbeitnehmer. Mitwirkung der Arbeitnehmer: Beteiligen Sie die Arbeitnehmer und die Arbeitnehmervertreter an den Erörterungen von möglichen Problemen und Lösungen.

Arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) sind nach wie vor häufig und bedeutsam. Körperliche Fehlbelastungen, zum Beispiel Heben und Tragen von Lasten, sind eine wichtige Ursache. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentliches Element der Prävention von MSE im Betrieb.

Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine Gefährdungsabschätzung. Die Ergebnisse sind die Grundlage für betriebliches Handeln. Bei erkannten Gefahren sind Präventionsmaßnahmen erforderlich. Das können technologische, ergonomische oder organisatorische Umgestaltungen und spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge sein. Um wirksame und effiziente Maßnahmen zu begründen, sind sichere Gefährdungsanalysen die Grundvoraussetzung. Das erfordert die Beschreibung der Belastungsform, der Zeitdauer, der Häufigkeit und Abfolge sowie die Bewertung des möglichen Gefahrenpotenzials. Der Gesetzgeber hat mit dem Arbeitsschutzgesetz alle Unternehmerinnen und Unternehmer dazu verpflichtet, die Gefährdungen für ihre Beschäftigten im Betrieb zu ermitteln und zu beurteilen sowie ggfs. Maßnahmen abzuleiten und diese zeitnah umzusetzen. Dies gilt auch für Gefährdungen durch körperliche Belastungen.

 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Durch die arbeitsmedizinische Vorsorge sollen Beschäftigte über Gesundheitsrisiken aufgeklärt und beraten werden. Beeinträchtigungen der Gesundheit sollen verhindert oder frühzeitig erkannt werden, um ihren Auswirkungen rechtzeitig zu begegnen.