Grundlage im Arbeitsschutz. Ein Muss in jedem Unternehmen!

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und Gesundheitsförderung

Vor Ort oder Online

Sicherheits- oder Gesundheitstag für alle Beschäftigten

Ein Sicherheits- oder Gesundheitstag sollte alle Beschäftigten, insbesondere auch Mitarbeiter mit mobilen Arbeitsplätzen und Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, Schichtdienst, mit einbeziehen.

Verringerung der Beschwerden über Stressbelastungen, Verringerung der Fehlzeiten, Beteiligung an Fitnessmaßnahmen.

Die individuelle Beratung Ihres Betriebes ist unser besonderes Serviceangebot für Sie.

Wie sieht es mit der Arbeitsschutzorganisation in Ihrem Unternehmen aus?

Wie steht es um die Motivation der Mitarbeiter oder das Betriebsklima?

Wir übernehmen, Planung, Vorbereitung, Durchführung der Sicherheits- oder Gesundheitstage:

  • Senkung des Krankenstandes
  • Optimierung der Produktivität
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Suchtprävention
  • Steigerung der Motivation der Mitarbeiter
  • Brand- und Explosionsschutz
  • Verbesserung des Gesundheitszustandes
  • Erhaltung/Zunahme der eigenen Leistungsfähigkeit
  • Steigerung des Wohlbefindens und der Arbeitszufriedenheit
  • Optimierung des Betriebsklimas
    >> Ablauf der Begutachtung von Bildschirmarbeitsplätzen
    >> Gefährdungsbeurteilung

Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.

Bis zu einem Freibetrag von 600 Euro im Jahr je Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn/Gehalt steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG )

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) zahlt sich aus

 Unternehmen, die Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten in ihr Leitbild aufnehmen, zeigen ihre Wertschätzung für die Arbeit und Leistung der Beschäftigten. Daraus resultiert auch ein Imagegewinn, der sowohl nach innen wie nach außen wirkt.

BGM zahlt sich aus. Auch wirtschaftliche Überlegungen spielen eine Rolle, wenn es um die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements geht.

STEUERFREIBETRAG FÜR DIE BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG

Durch das Jahressteuergesetz 2009 gibt es für die Unternehmen einen Steuerfreibetrag von 600 € pro Arbeitnehmer und Jahr für die betriebliche Gesundheitsförderung. Mit dieser Steuerleichterung können beispielsweise Kurse zur Prävention von Rückenbeschwerden, Stressbewältigung, gesunden Ernährung oder Raucherentwöhnungsprogramme finanziert werden, wenn sie den Anforderungen des Sozialgesetzbuchs (§ 20 a Abs. 1 SGB V) entsprechen.

Bei der Durchführung der Angebote erhalten Sie Unterstützung durch die Krankenkassen.

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Betriebliches Gesundheitsmanagement und betriebliche Gesundheitsförderung stellen Teile einer ganzheitlichen Herangehensweise an das Präventionsfeld Gesundheit im Betrieb dar.

Betriebliche Gesundheitsförderung setzt sich als Ziel, gesunde Mitarbeitende in einem gesunden Unternehmen zu beschäftigen.

Die Maßnahmen der BGF sollen die gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten stärken und einen gesunden Lebensstil fördern:

  • Gesundheitsberatung
  • Gesundheitstage
  • Coaching
  • Seminare
  • Gesundheitszirkel
  • ergonomische Maßnahmen
  • Programme zur Prävention von psychischen Erkrankungen
  • Muskel-Skelett-Erkrankungen allgemein
  • Muskel-Skelett-Erkrankungen bei Bildschirmarbeitskräften
  • Nacken-, Rücken- und Kreuzschmerzen
  • Programme zu körperlicher Aktivität
  • Optimierung Ihrer Ernährung, Gewichtsreduktion durch individuelle Ernährungsumstellung
  • Nachhaltigkeit ohne Verzicht,  ganzheitliche Gesundheitsberatung
  • Ressourcen freisetzen für ein neues Lebensgefühl, Effektive Beratung SARS-CoV-2-Pandemie
  • Coaching im Alltagsmanagement
  • Beratung bei Burnout bzw. Burnout Prophylaxe

Beratung vor Ort oder Online

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) mit System

Was ist betriebliches Eingliederungsmanagement?

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) hilft, Arbeitsplätze zu erhalten. Es unterstützt Unternehmen darin, Beschäftigte, die länger krank sind, wieder in den Arbeitsprozess einzubinden. Seit 2004 sind Arbeitgeber gesetzlich zum betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet (§ 167 SGB IX n. F.).

Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und ihr vorzubeugen.

Warum lohnt sich ein BEM?

BEM nützt Ihrem Betrieb, weil es

  • Krankenstand und Fehlzeiten verringert,
  • Kosten für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einspart,
  • qualifizierte Beschäftigte an das Unternehmen bindet,
  • die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten und Produktivität verbessert,
  • die Identifikation der Beschäftigten mit dem Unternehmen erhöht,
  • das Image des Unternehmens als Arbeitgeber festigt,
  • Rechtssicherheit verschafft.

Wie können WIR Sie dabei unterstützen?

Unsere Experten:

  • informieren Sie, wie Sie ein BEM systematisch einführen können,
  • beraten Sie dabei gemeinsam mit Ihren betrieblichen Fachleuten – zum Beispiel dem Betriebsarzt beziehungsweise der Betriebsärztin oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit,
  • unterstützen Sie prozessbezogen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen und machen Vorschläge zu deren Optimierung,
  • unterstützen Sie einzelfallbezogen, in Abstimmung mit anderen Reha-Trägern, bei der Wiedereingliederung Ihrer Beschäftigten,
  • geben Hinweise zur Qualitätssicherung und Dokumentation – zum Beispiel bezüglich einer Betriebsvereinbarung oder des Umgangs mit Daten im BEM.
Mitarbeiter richtig unterweisen und mögliche Unfälle vermeiden

Fehlzeitenmanagement

FEHLZEITEN wegen behandlungsbedürftigen Unfallverletzungen führen zu hohen direkten betrieblichen Kosten.

Was kann ein Unternehmen tun, um FEHLZEITEN zu reduzieren?

Die folgende Checkliste zählt einige Parameter auf, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Betriebliche Unfallkosten und Auswirkungen

1. Produktivitätsverlust durch

• Zeit zur Versorgung des Verletzten (betrifft häufig auch benachbarte Arbeitsplätze, ggf. zusätzlich durch Schaulustige)

• Stillstand der Maschinen (Maschinen/Anlagen dürfen erst wieder nach Beseitigung der Gefährdung in Betrieb gehen)

• Aufräumarbeiten

• unfallbedingten Arbeitsausfall (problematisch insbesondere bei Ausfall besonders qualifizierter Mitarbeiter)

• Suche und Einarbeitung von Ersatz-Arbeitnehmern

• interne Unfalluntersuchung, Einleitung von Maßnahmen zur Vermeidung der Wiederholung

• Begleitung der externen Unfalluntersuchung (Berufsgenossenschaft, Polizei/Staatsanwaltschaft, Sachversicherer) durch Führungskräfte des Unternehmens

• administrativer Aufwand (z. B. Unfallmeldung, Schriftverkehr, fürsorgender Aufwand)

2. Kosten durch

• Erste Hilfe und Rettungstransport

• Sachschäden

• Entgeltfortzahlung einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge und sonstiger Lohnnebenkosten

• höhere Versicherungsbeiträge, Verlust von Prämien

• bei relevantem (Mit-)Verschulden der Verantwortlichen Bußgeld, Rückgriff des Versicherers (Regress), ggf. Rechtsberatung und Gerichtsverfahren

3. Folgen des Produktivitätsverlustes

• Verzögerte Liefertermine mit möglicherweise daraus resultierenden Konventionalstrafen/Schadenersatzforderungen, Verlust von Kunden

• Qualitätsprobleme

• zu hohe Dauerbeanspruchung der verbleibenden Mitarbeiter

• Verlust an Konkurrenzfähigkeit

4. Auswirkungen auf das Unternehmensimage 

• Unternehmensimage leidet (Wahrnehmung durch Kunden, Vertragspartner, Medien, Öffentlichkeit) 

• internes Unternehmensimage leidet (Wahrnehmung durch Kollegen, Einfluss auf die Motivation)

Wir bieten unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten an: Von der IST-Analyse, über die Maßnahmenentwicklung und – durchführung, bis zur Evaluation, steht Ihnen das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Diemer als starker Partner beratend zur Seite.

bundesweit vertrauen über 8500 Kunden
unserer Beratung im Arbeits- und
Gesundheitsschutz