Sicherheit an erster Stelle – Arbeitsmittelprüfung für Ihr Unternehmen

"Wie Sie die Prüfung der Arbeitsmittel effizient und sicher umsetzen"

Erfüllen Sie gesetzliche Anforderungen und schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter

Prüfung von Regalen

Wir führen die Überprüfung Ihrer Regalsysteme gemäß der Norm DIN 15635 durch.

UVV Prüfungen

Unsere erfahrenen Prüfer führen Inspektionen verschiedenster Arbeitsmittel durch.

ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3)

Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3.

App´s im Arbeitsschutz. Prüfapps zum direkten Einsatz!

Software und mobile Apps für Dokumentation, Gefährdungsbeurteilungen, Protokolle uvm. mit unseren Produkten, wie EHS Manager+, UVV-Prüfsoftware
Sicherheit an erster Stelle – Arbeitsmittelprüfung für Ihr Unternehmen

Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln

Sicherstellen, dass Ihre Arbeitsmittel immer regelmäßig geprüft werden und die notwendigen Nachweise vorhanden sind.

Die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes. Sie gewährleistet, dass Maschinen, Anlagen und Werkzeuge stets in einem sicheren Zustand sind und die Gesundheit sowie Sicherheit der Mitarbeiter nicht gefährden. Von der Definition über die gesetzlichen Grundlagen bis hin zur praktischen Durchführung – wir bieten Ihnen einen umfassenden Leitfaden zur Arbeitsmittelprüfung, Schulen bei bedarf Ihre Mitarbeiter oder führen die Prüfungen direkt für sie durch.

Was ist die wiederkehrende Prüfung der Arbeitsmittel?

Die wiederkehrende Prüfung der Arbeitsmittel umfasst die regelmäßige Überprüfung aller im Unternehmen eingesetzten Arbeitsmittel auf ihre ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen.

Warum ist die Arbeitsmittelprüfung unverzichtbar?

Arbeitsmittel, von einfachen Werkzeugen bis hin zu komplexen Anlagen, sind das Rückgrat Ihres Betriebs. Eine regelmäßige Prüfung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für die Prävention von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen. Sie hilft, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und durch präventive Maßnahmen zu minimieren.

Ihr Partner für eine zuverlässige Arbeitsmittelprüfung

Unsere Expertise und umfangreiche Dienstleistungen unterstützen Sie bei der Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen Ihrer Arbeitsmittel. Von der Erstellung eines Arbeitsmittelkatasters über die Gefährdungsbeurteilung bis hin zur fachgerechten Prüfdurchführung – wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung und übernehmen für Sie die erforderlichen Prüfungen und Dokumentation durch unsere dazu befähigten Personen (früher Sachverständige / Sachkundige).

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass der Unternehmer feststellt bzw. feststellen lässt, ob die im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind.

Unser Dienstleistungsangebot erstreckt sich hierbei auf die aufgeführten Leistungen in Form von Prüfungen durch befähigte Personen.

  • Regalprüfung nach DIN EN 15635
  • ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016
  • Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemittel
  • Prüfung von kraftbetätigten Türen und Tore nach ASR 1.7
  • Prüfung von Flurförderzeugen
  • Uvm.
Arten von Gefährdungsbeurteilungen

Art und Umfang einer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung ist vom Arbeitsplatz abhängig

Systematische Risikominimierung durch Arbeitsmittelprüfung

Die Arbeitsmittelprüfung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der modernen Arbeitswelt und trägt entscheidend zur Prävention von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen bei. In einer Zeit, in der die Komplexität von Arbeitsprozessen und die Vielfalt der eingesetzten Technologien stetig zunehmen, ist die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsmittel essentiell, um ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Die Arbeitsmittelprüfung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der modernen Arbeitswelt und trägt entscheidend zur Prävention von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen bei. In einer Zeit, in der die Komplexität von Arbeitsprozessen und die Vielfalt der eingesetzten Technologien stetig zunehmen, ist die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsmittel essentiell, um ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Die Arbeitsmittelprüfung umfasst weit mehr als die reine Kontrolle der Funktionstüchtigkeit. Sie beinhaltet auch die Beratung bei der Durchführung detaillierter Gefährdungsbeurteilungen, die Entwicklung individueller Sicherheitskonzepte, die Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze sowie die Organisation und Durchführung von Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter. Ziel ist es, nicht nur rechtliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch ein Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu schaffen.

Ein zentraler Aspekt bei der Arbeitsmittelprüfung ist die Identifikation möglicher Risiken, die aus den Arbeitsbedingungen und -abläufen resultieren können. Durch die systematische Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsumgebung, lassen sich Gefahrenquellen erkennen und Maßnahmen ableiten. Eine der wichtigsten Erkenntnisse die bei einer Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmittel abgeleitet werden muss, ist die erforderliche Prüffrist.  Im Zuge der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist es die Verantwortung des Arbeitgebers, basierend auf der Art der Geräte, den spezifischen Arbeitsbedingungen und den potenziellen Risiken, die Notwendigkeit, den Umfang und die Termine für erforderliche Überprüfungen zu bestimmen. Dabei ist es ratsam, dass er sich durch einen Experten beraten lässt. In der Regel gibt es keine festgelegten Vorschriften bezüglich der Häufigkeit dieser Überprüfungen, jedoch aber Vorschläge aus technischen Regeln und den Herstellerangaben der Geräte, die eine Vermutungswirkung hierzu auslösen. Grundsätzlich sollte man sich an die vorgeschlagenen Prüffristen in den technischen Regeln und Herstellerangaben der Geräte halten, kann aber auch davon abweichen, wenn das entsprechend begründet werden kann. Wir beraten sie gerne bei der Festlegung entsprechender Prüffristen.

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der sicherheitstechnischen Betreuung, wissen wir wovon wir sprechen!

Wir beraten sie bundesweit und in allen Branchen!

Diese Zahlen sprechen für sich!

Anzahl zufriedener Kunden bundesweit

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Gesamtzahl der betreuten Mitarbeiter unserer Kunden

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Betreute Branchen

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Wir halten sie mit unserem Blog auf dem Laufenden. Aktuelle Informationen und Neuerungen zu allen arbeitsschutzrelevanten Themen!