n unserem umfassenden Blogbeitrag widmen wir uns der essentiellen Rolle der Brandschutzorganisation in Unternehmen. Wir beleuchten, warum betriebliche Brandschutzhelfer unverzichtbar sind, erörtern ihre spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten und unterscheiden sie von Brandschutzbeauftragten. Zudem stellen wir die Ausbildungsinhalte und -anforderungen für Brandschutzhelfer vor.
- Einführung in das Brandschutzmanagement
- Die Notwendigkeit betrieblicher Brandschutzhelfer
- Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Brandschutzhelfer
- Ausbildung zum Brandschutzhelfer
- Unterschiede zwischen Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfer
1. Einführung in das Brandschutzorganisation
Die Brandschutzorganisation ist ein fundamentaler Bestandteil der Unternehmenssicherheit. Es umfasst die systematische Planung, Implementierung und Überwachung von Maßnahmen, die darauf abzielen, Brände zu verhindern, die Sicherheit von Mitarbeitenden zu gewährleisten und das Risiko von Sachschäden zu minimieren. Diese Organisation beginnt mit der Identifikation potenzieller Brandgefahren im Unternehmen, beispielsweise durch elektrische Geräte, brennbare Materialien oder brennbare Gefahrstoffe.
Eine effektive Brandschutzorganisation integriert sowohl präventive Maßnahmen als auch Notfallpläne. Zu den präventiven Maßnahmen gehören die regelmäßige Wartung und Überprüfung von Feuerlöscheinrichtungen und Alarmierungssystemen, Brandschutzschulungen für die Mitarbeitenden und die Durchführung von Brandschutzübungen. Notfallpläne umfassen Evakuierungspläne, die klare Anweisungen für den Fall eines Brandes bieten, sowie die Benennung und Ausbildung von Brandschutzhelfern, die im Notfall unterstützende Aufgaben übernehmen.
Die gesetzlichen Grundlagen der Brandschutzorganisation sind in verschiedenen nationalen Vorschriften und Normen festgelegt, die die Verantwortlichkeiten von Unternehmern hinsichtlich des Brandschutzes definieren. Dazu zählen unter anderem das Arbeitsschutzgesetz und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die klare Richtlinien für die Sicherheit am Arbeitsplatz bieten.
Um eine wirksame Brandschutzorganisation zu etablieren, müssen Unternehmen eine Risikoanalyse durchführen, die es ihnen ermöglicht, spezifische Brandschutzmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. Dies beinhaltet die Ermittlung von Brandschutzziele, die Analyse von Brandgefahren und die Festlegung von Maßnahmen zur Risikominderung. Eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung des Brandschutzkonzepts ist notwendig, um auf Veränderungen im Betriebsablauf oder auf neue Gefahrenquellen reagieren zu können.
Ein zentraler Aspekt der Brandschutzorganisation ist die Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen und Schulungen. Dies dient nicht nur der Nachweisführung gegenüber den Aufsichtsbehörden, sondern auch der internen Qualitätssicherung. Die Dokumentation ermöglicht es, den Erfolg von Brandschutzmaßnahmen zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Durch die Einbindung aller Mitarbeitenden in die Brandschutzorganisation und die Schaffung einer Kultur der Sicherheitsbewusstheit können Unternehmen das Risiko von Bränden signifikant reduzieren. Die regelmäßige Kommunikation über Brandschutzthemen, die Einbindung von Brandschutzhelfern und die Durchführung von Schulungen sind dabei unerlässlich.
2. Die Notwendigkeit und Anzahl betrieblicher Brandschutzhelfer
Die Einrichtung betrieblicher Brandschutzhelfer ist ein wesentlicher Bestandteil jeder effektiven Brandschutzorganisation. Diese speziell geschulten Mitarbeiterinnen nehmen eine Schlüsselrolle in der Prävention und Reaktion auf Brände im Unternehmen ein. Gemäß gesetzlicher Vorgaben muss jedes Unternehmen eine angemessene Anzahl an Brandschutzhelferinnen vorhalten. Diese Anzahl richtet sich nach folgenden Punkten:
- Größe des Unternehmens
- der Anzahl der Beschäftigten
- spezifischen Risikofaktoren wie der Art der betrieblichen Tätigkeiten und der Brandlast.
Brandschutzhelfer unterstützen nicht nur bei der Evakuierung und Erstbekämpfung von Bränden, sondern wirken auch aktiv an der Aufklärung und Schulung der Belegschaft hinsichtlich Brandschutzmaßnahmen mit. Die Ausbildung dieser Brandschutzhelfer ist somit ein zentraler Baustein für die Sicherheitskultur eines Unternehmens und trägt maßgeblich dazu bei, das Risiko von Brandereignissen zu minimieren.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10 Absatz 2 ist es die Pflicht des Arbeitgebers, bestimmte Beschäftigte für Erste-Hilfe-Maßnahmen, Brandbekämpfung und die Evakuierung der Belegschaft zu benennen. Die Anforderungen an die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung dieser benannten Personen sind abhängig von der Größe der Belegschaft und den spezifischen Gefahren des Arbeitsplatzes. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 gibt weiterhin an, dass basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung in der Regel 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausreichen. Diese Rate kann sich jedoch erhöhen, je nach spezifischen Risiken und Bedingungen am Arbeitsplatz.
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ wird zur Anzahl der Brandschutzhelfer unter dem Punkt 7.3 Absatz 2 und 3 folgendes ausgeführt:
„(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.“
3. Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer tragen wesentlich zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei, indem sie spezifische Aufgaben im Brandfall übernehmen. Ihre Hauptverantwortlichkeiten umfassen die Unterstützung bei der Evakuierung von Beschäftigten, die Bekämpfung entstehender Brände bis zum Eintreffen der Feuerwehr und die Erste Hilfe. Sie sind außerdem dafür verantwortlich, ihre Kolleginnen über Brandschutzmaßnahmen aufzuklären und das Bewusstsein für Brandgefahren zu schärfen. Die Ausbildung von Brandschutzhelfer bereitet sie auf diese Aufgaben vor und stellt sicher, dass sie im Notfall effektiv handeln können. Des weiteren sind sie in die Brandschutzorganisation eingebunden und unterstützen hier den Unternehmer bei der Umsetzung von Maßnahmen und melden mögliche Probleme im Zusammenhang mit dem Brandschutz direkt an die Verantwortlichen zurück.
4. Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist grundlegend für die Vorbereitung auf den Ernstfall. Sie vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Früherkennung von Bränden, die effektive Evakuierung von Personen und die erste Brandbekämpfung erforderlich sind. Während dieser Schulungen lernen die Teilnehmenden den Umgang mit Feuerlöschmitteln, die Bedeutung der Brandschutzordnung und die Durchführung von Evakuierungsübungen. Diese Ausbildung ist essenziell, um im Brandfall schnell und angemessen reagieren zu können und die Sicherheit aller Beschäftigten zu gewährleisten.
Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Beschäftigte ausreichend und angemessen anhand der Gefährdungsbeurteilung in verständlicher Form und Sprache zu unterweisen.
Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die Unterweisung aller Beschäftigten im Brandschutz gewährleisten jedoch im besonderen Maße die Schulung der Brandsachutzhelfer. § 6 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert, dass sich die in § 6 Absatz 1 beschriebenen Unterweisungen auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken müssen, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. In die Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu unterweisen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernommen haben. Dies sind die entsprechenden Brandshcutzhelfer.
In der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ finden sich unter dem Punkt 7.3 Regelungen für die Brandschutzhelfern:
„(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer. Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.“
In der Regel ist die Ausbildung/ Schulung von Brandschutzhelfern, unternehmensintern nicht möglich, da neben der theoretischen Ausbildung auch eine praktische Ausbildung zu erfolgen hat.
Wir übernehmen die Ausbildung ihrer Brandschutzhelfer!
5. Unterschiede zwischen Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern
Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer spielen beide eine entscheidende Rolle in der Brandschutzorganisation eines Unternehmens, ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten unterscheiden sich jedoch grundlegend. Brandschutzbeauftragte sind in der Regel für die Entwicklung und Umsetzung der Brandschutzorganisation verantwortlich, während Brandschutzhelfer operative Unterstützung bieten, indem sie bei der Evakuierung helfen und Erstmaßnahmen bei Bränden ergreifen. Während Brandschutzbeauftragte eine umfassende Ausbildung benötigen und tiefgreifende Kenntnisse im Brandschutz besitzen müssen, konzentriert sich die Schulung der Brandschutzhelfer auf praktische Fähigkeiten zur Brandbekämpfung und Evakuierung.