Fachkraft für Arbeitssicherheit

Verpflichtend zu bestellen: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, oft auch als Sifa abgekürzt, spielt eine entscheidende Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz. In diesem Artikel werden wir die Bedeutung der Fachkraft für Arbeitssicherheit beleuchten und die rechtlichen Grundlagen sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten dieser wichtigen Position im Arbeitsschutz erörtern. Außerdem werden wir die Unterschiede zu anderen Personen im Arbeitsschutz aufzeigen und die Unterstützung näher betrachten. Erfahren Sie, warum die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch einen strategischen Vorteil für Unternehmen darstellt, die auf Sicherheit und Nachhaltigkeit setzen.

Inhaltsverzeichnis

1. Bedeutung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

2. Rechtliche Grundlagen

3. Aufgaben und Verantwortlichkeiten

4. Unterscheidung zu anderen Rollen

5. Unterstützung im Arbeitsschutz

1. Bedeutung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist ein unverzichtbares Element in der Präventionskultur eines jeden Unternehmens. Sie trägt entscheidend dazu bei, die Arbeitsbedingungen sicher und gesundheitsfördernd zu gestalten. Das Ziel ist klar: die Reduzierung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und die Förderung eines positiven Arbeitsumfeldes. Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung, die eine Sifa bietet, ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein strategischer Vorteil für Unternehmen, die auf Nachhaltigkeit und Effizienz setzen. Die Grundlage für ihre Arbeit bildet die Gefährdungsbeurteilung, ein zentraler Pfeiler des modernen Arbeitsschutzes.

2. Rechtliche Grundlagen

2.1 Rechtsgrundlage von Fachkräften der Arbeitssicherheit

Die rechtliche Verpflichtung zur Bestellung einer Sifa ergibt sich primär aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Diese Gesetze definieren klar die Notwendigkeit und den Umfang der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung in Unternehmen. Die DGUV Vorschrift 2 präzisiert weiterhin die Anforderungen und stellt sicher, dass Unternehmen in allen Branchen und Größen effektive Präventionsmaßnahmen ergreifen. Die Umsetzung einer adäquaten Gefährdungsbeurteilung ist dabei ein zentraler Bestandteil der Vorschriften.

2.2 Wer benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Jedes Unternehmen, das Mitarbeitende beschäftigt, ist grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Fachkraft zu bestellen. Die genauen Anforderungen an die sicherheitstechnische Betreuung variieren je nach Unternehmensgröße, Branche und spezifischen Gefährdungen im Betrieb. Die DGUV Vorschrift 2 bietet hierbei ein flexibles Betreuungsmodell, das eine bedarfsgerechte Prävention gewährleistet.

3. Aufgaben und Verantwortlichkeiten

3.1 Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Hauptaufgaben einer Fachkraft (Sifa) umfassen die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeits- und des Gesundheitsschutzes. Sie führt regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen durch, identifiziert Risiken und entwickelt präventive Maßnahmen zur Risikominimierung. Die Sifa ist zudem verantwortlich für die sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen, die Schulung der Mitarbeiter und die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

3.2 Wann wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt?

Die kontinuierliche sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch eine FaSi ist ein fortlaufender Prozess. Besonders wichtig ist der Einsatz der Sifa bei der Planung und Errichtung neuer Betriebsanlagen, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel und -verfahren sowie nach Arbeitsunfällen oder bei der Feststellung von Berufskrankheiten. Die Sifa spielt eine zentrale Rolle bei der Erstellung, Umsetzung und Überwachung der Gefährdungsbeurteilungen.

4. Unterscheidung zu anderen Rollen

4.1 Unterschied zwischen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Sicherheitsbeauftragten

Obwohl beide Rollen im Bereich des Arbeitsschutzes tätig sind, unterscheiden sie sich deutlich in ihren Funktionen und Verantwortlichkeiten. Die Fachkraft ist eine gesetzlich vorgeschriebene, professionelle Rolle, die umfassendes Fachwissen im Arbeitsschutz und Gesundheitsprävention besitzt. Sicherheitsbeauftragte hingegen sind meist Mitarbeitende im Unternehmen, die zusätzlich zu ihrer regulären Tätigkeit die Verantwortung übernehmen, auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zu achten und als Ansprechpartner für Kollegen in Sicherheitsfragen zu dienen. Während die Sifa strategische, umfassende sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung bietet, wirken Sicherheitsbeauftragte mehr auf einer praktischen, alltagsnahen Ebene.

5. Unterstützung im Arbeitsschutz

5.1 Wer hilft beim Arbeitsschutz?

Neben der Sifa sind auch der Betriebsarzt und die Sicherheitsbeauftragten wichtige Akteure im Arbeitsschutz. Darüber hinaus bieten Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und spezialisierte Beratungsunternehmen umfassende Unterstützung an. Diese können bei der Gefährdungsbeurteilung, der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung sowie bei der Ausbildung und Schulung von Mitarbeitern hilfreich sein. Digitale Lösungen und Tools zur Verwaltung und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen sind ebenfalls verfügbar und bieten effiziente Wege zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften.