Wir bereiten Sie auf Ihre Aufgaben im Arbeitsschutz vor!
Wir beraten sie im Arbeitsschutz
Prüfung der Arbeitsschutzorganisation durch Aufsichtsbehörden
Mögliche Überprüfung durch Aufsichtsbehörden 2023
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist ein Netzwerk von Bund und Ländern, das sich für einen einheitlichen und effektiven Arbeitsschutz in Deutschland einsetzt. Im Jahr 2023 liegt der Fokus der GDA auf der Überwachung der Arbeitsschutzorganisation von Unternehmen.
Auf Grund der Änderungen im Arbeitsschutzgesetz müssen Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften seit dem 01.01.2023 die erfolgten Betriebsbesichtigungen und Überprüfungen den zuständigen Unfallversicherungsträgern mitteilen, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung der Arbeitsschutzorganisation und der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 21 Abs. 3a ArbSchG. Aus diesem Grund werden verstärkte Kontrollen erwartet, bei denen vor allem die folgenden Punkte genauer beleuchtet werden sollen.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte ausgezählt und näher erklärt.
1. Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Gefährdungsbeurteilung)
Ein Hauptfokus liegt auf der Organisation des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen. Hierzu wurde bzw. wird gemeinsam mit Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, die alle erforderlichen Punkte in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation abfragt und daraus dann notwendige Maßnahmen abgeleitet werden. Bei der Umsetzung der sich hieraus gegebenen Maßnahmen unterstützen wir Sie gerne.
Die Aufsichtsbehörden werden prüfen, ob Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben und ob daraus abgeleitete Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt wurden. Im Zuge unserer Betreuung in Ihrem Unternehmen, wurden verschiedene Gefährdungsbeurteilungen erstellt und Maßnahmen daraus abgeleitet. Diese Daten können Sie alle im Kundenportal einsehen und abrufen. Wichtig ist hier, dass neben der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung auch die schon abgeleiteten Maßnahmen betrachtet werden.
2. Dokumentation/ Kundenportal
Hier wird überprüft, ob Unternehmen die relevanten Dokumentationspflichten im Arbeitsschutz erfüllen. Hierzu gehören vor allem Dokumente wie Gefährdungsbeurteilungen, Protokolle zu Begehungen oder ASA Sitzungen, Unterweisungsnachweise, Bestellungsurkunden von z.B. Brandschutzhelfer oder Erst Helfer oder auch schriftliche Übertragungen von Unternehmerpflichten. Die von uns erstellten Dokumentationen können sie im Kundenportal unter den Kacheln Berichte (für die letzte 2 Jahre) oder Archive (für alle Dokumente die älter als 2 Jahre zurückliegen) abrufen. Sollten Sie weitere Vorlagen zu verschiedenen Themen benötigen, haben wir im Kundenportal unter der Kachel Knowledgebase eine Auswahl vor wichtigen Vorlagen und Informationen zusammengestellt.
Mögliche Überprüfung durch Aufsichtsbehörden
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist ein Netzwerk von Bund und Ländern, das sich für einen einheitlichen und effektiven Arbeitsschutz in Deutschland einsetzt. Der GDA legt den Fokus vor allem auf die Überwachung der Arbeitsschutzorganisation von Unternehmen.
Auf Grund der Änderungen im Arbeitsschutzgesetz müssen Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften seit dem 01.01.2023 die erfolgten Betriebsbesichtigungen und Überprüfungen den zuständigen Unfallversicherungsträgern mitteilen, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung der Arbeitsschutzorganisation und der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 21 Abs. 3a ArbSchG. Aus diesem Grund werden verstärkte Kontrollen erwartet, bei denen vor allem die folgenden Punkte genauer beleuchtet werden sollen.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte ausgezählt und näher erklärt. Von der umfassenden Gefährdungsbeurteilung über ein benutzerfreundliches Kundenportal zur Dokumentation bis hin zur effektiven Mitarbeiterunterweisung. Scrollen Sie weiter, um herauszufinden, wie wir Sie bei jedem Schritt unterstützen!
Ein Hauptfokus liegt auf der Organisation des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen. Hierzu wurde bzw. wird gemeinsam mit Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, die alle erforderlichen Punkte in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation abfragt und daraus dann notwendige Maßnahmen abgeleitet werden. Bei der Umsetzung der sich hieraus gegebenen Maßnahmen unterstützen wir Sie gerne.
Die Aufsichtsbehörden werden prüfen, ob Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben und ob daraus abgeleitete Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt wurden. Im Zuge unserer Betreuung in Ihrem Unternehmen, wurden verschiedene Gefährdungsbeurteilungen erstellt und Maßnahmen daraus abgeleitet. Diese Daten können Sie alle im Kundenportal einsehen und abrufen. Wichtig ist hier, dass neben der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung auch die schon abgeleiteten Maßnahmen betrachtet werden.
Neben dem Thema Gefährdungsbeurteilung sind noch weitere Aufgaben im Arbeitsschutz zu erledigen. Hier stellen wir Ihnen eine PDF Vorlage bereit. Unseren Leitfaden zur Organisation im Arbeitsschutz. Dieser Leitfaden enthält die wichtigsten Themen die wir in unserem Bausteinsystem zusammengefasst haben und nach Bedarf mit Ihnen gemeinsam umsetzen werden. Sprechen Sie uns gerne hierzu an.
Hier wird überprüft, ob Unternehmen die relevanten Dokumentationspflichten im Arbeitsschutz erfüllen. Hierzu gehören vor allem Dokumente wie Gefährdungsbeurteilungen, Protokolle zu Begehungen oder ASA Sitzungen, Unterweisungsnachweise, Bestellungsurkunden von z.B. Brandschutzhelfer oder Erst Helfer oder auch schriftliche Übertragungen von Unternehmerpflichten. Die von uns erstellten Dokumentationen können sie im Kundenportal unter den Kacheln Berichte (für die letzte 2 Jahre) oder Archive (für alle Dokumente die älter als 2 Jahre zurückliegen) abrufen. Sollten Sie weitere Vorlagen zu verschiedenen Themen benötigen, haben wir im Kundenportal unter der Kachel Knowledgebase eine Auswahl vor wichtigen Vorlagen und Informationen zusammengestellt.
Unterweisungen im Arbeitsschutz sind notwendig, um Mitarbeiter über Arbeitsplatzrisiken und die richtigen Verhaltensweisen zu informieren, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben in der DGUV Vorschrift 1 und der Arbeitsstättenverordnung, welche die Unterweisungspflicht des Arbeitgebers regeln. Die Unterweisung muss regelmäßig und dokumentiert durchgeführt werden, um den Arbeitsschutz im Unternehmen zu gewährleisten und die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der der Organisation und Durchführung von Unterweisungen in Ihrem Unternehmen. Neben der klassischen Unterweisung in Vortragsform ist die Durchführung von Unterweisungen mit Hilfe von Online Tools eine weitere Möglichkeit. Hier bieten wir Ihnen gerne unsere Onlineunterweisung, die interaktive Unterweisung, an. Mit deren Hilfe können Sie dezentral, Unterweisungen durchführen und haben mit dem sich daraus ergebenen Unterweisungsnachweis, auch immer einen schriftlichen Nachweis zur durchgeführten Unterweisung. Außerdem behalten sie mit der Managementansicht immer den Überblick über den aktuellen Stand. Gerne stellen wir Ihnen diese innovative Lösung einmal vor. Weiter unten finden sie weitere Informationen zum Thema Unterweisung.
Alle hier aufgeführte Punkte können Sie durch das Kundenportal bzw. durch die Beratung durch uns nachweisen. Dennoch sollten wir die Themen nochmals auf Aktualität bzw. mögliche Änderungen überprüfen.
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Gefährdungsbeurteilung)
Um die Vorgaben der Arbeitsschutzbehörden zu erfüllen bzw. um den aktuellen Stand der Maßnahmen, zu aktualisieren schlagen wir Ihnen die folgende Vorgehensweise vor.
Wir führen gemeinsam die Gefährdungsbeurteilung betriebliche Arbeitsschutzorganisation durch und dokumentieren den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen. Der Inhalt unserer Gefährdungsbeurteilung, bildet die erforderlichen Punkte des GDA Orga Checks ab. Die Arbeitsschutzbehörden haben über diesen GDA Orga Check, die erforderlichen Maßnahmen im Arbeitsschutz zusammengefasst. Dieser Inhalt und noch weitere Themen aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz haben wir in dieser Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst. Sie erfüllen also somit die Vorgeben der Aufsichtsbehörden. Nachfolgenden haben wir Ihnen beispielhaft, einen Auszug aus dieser Beurteilung zusammengestellt. Ihre Dokumentation finden Sie im Kundenprotal unter dem Punkt Berichte oder Archiv. Haben Sie aktuelle Fragen, sprechen sie gerne direkt unsere Mitarbeiter für Ihre sicherheitstechnische Betreuung an.
Dokumentation/ Kundenportal
Das Kundenportal bietet ihnen einen Überblick über alle von uns erstellten Dokumentationen in Ihrem Unternehmen. Sie können hier die einzelnen Dateien z.B. Gefährdungsbeurteilungen als PDF anschauen, ausdrucken und bei ihnen ablegen. Außerdem stellen wir ihnen hier wichtige Vorlagen, Formulare und Informationen zur Verfügung.
Im Kundenportal erhalten sie einen Überblick über alle Maßnahmen, die sich im Zuge unserer Beratung und auf Grund der erforderlichen Vorschriften für ihr Unternehmen ergeben.
Unter dem Reiter Maßnahmen sehen sie alle offenen und abgeschlossenen Maßnahmen. Sie können an diesem Punkt aktiv in die Arbeitsschutzdokumentation eingreifen, in dem sie die einzelnen Maßnahmen über Bearbeiten, anklicken. Hier ist es dann möglich, im Feld Bemerkungen schriftliche Eintragungen vorzunehmen. Außerdem können sie den Status der Maßnahme „bearbeiten“ und von „offen“ auf „in Arbeit“ oder „abgeschlossen“ stellen.
Bei jedem Termin werden wir dann gemeinsam mit ihnen den Maßnahmenplan durchgehen, um dann alle offenen Punkte systematisch abzuarbeiten. So haben sie immer einen aktuellen Überblick über den Stand im Arbeitsschutz in ihrem Unternehmen.
Login und Funktion des Kundenportals
Im Kundenportal erhalten sie einen Überblick über alle Maßnahmen, die sich im Zuge unserer Beratung und auf Grund der erforderlichen Vorschriften für ihr Unternehmen ergeben. Unter dem Reiter Maßnahmen sehen sie alle offenen und abgeschlossenen Maßnahmen. Sie können an diesem Punkt aktiv in die Arbeitsschutzdokumentation eingreifen, in dem sie die einzelnen Maßnahmen über Bearbeiten, anklicken.
Um einen Zugang auf unser Kundenportal zu bekommen, ist es erforderlich, dass Sie uns die Ansprechpartner für die Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin mit Namen und Emailadresse weitergeben. Sollten wir diese schon in unserem System angelegt haben, dann haben Sie schon einen Zugang zum Kundenportal bekommen. Sollten Sie diesen Zugang nicht mehr haben, können Sie sich jederzeit ein neues Passwort erstellen. Hier der Link zum Zurücksetzen des Passwortes. WICHTIG! Sie müssen hier zwingend die Mailaderesse verwenden, die wir für sie auch in unserem System gespeichert haben. In der Regel ist das Ihre geschäftliche Mailadresse.
Wir, d.h. Ihre Ansprechpartner für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung aus unserem Hause, können Ihnen das Kundenportal genau erklären. Gerne werden wir Ihre Fragen zur effizienten Verwendung des Kundenportals gerne beantworten. Sprechen Sie uns gerne an!
Das Kundenportal bietet ihnen einen Überblick über alle von uns erstellten Dokumentationen in Ihrem Unternehmen. Sie können hier die einzelnen Dateien z.B. Gefährdungsbeurteilungen als PDF anschauen, ausdrucken und bei ihnen ablegen. Außerdem stellen wir ihnen hier wichtige Vorlagen, Formulare und Informationen zur Verfügung.
Aktuell haben wir neue Funktionen in unserem Kundenportal umgesetzt, die Ihnen helfen werden, effektiver mit unserem Kundenportal Dashboard zu arbeiten. Das Dashboard bietet Ihnen ab sofort einen unternehmensübergreifenden Überblick über die gesamte Dokumentation, einschließlich Berichte, Maßnahmen und Archivdaten für alle sichtbaren Unternehmen. Hier finden Sie die Beschreibung aller Neuerung im Kundenportal.
Unser Portal zeigt Ihnen alle Maßnahmen in Ihrem Unternehmen an. Wenn Sie mehrere Standorte in Ihrem Unternehmen haben, wird die Maßnahmenliste um die Standorte und Adressdaten sowie das Risiko ergänzt in der Liste angezeigt. Sie gelangen zum Maßnahmenplan über die Kachel Maßnahmen im Kundenportal. Hier können Sie Maßnahmen abarbeiten und den aktuellen Stand hinterlegen und so an der Dokumentation aktiv mitarbeiten.
Folgende Inhalte können Sie hier anpassen:
- Verantwortliche Person
- Priorität
- Status
- Kommentare
Für alle Maßnahmen gibt es eine Bearbeitungsfrist. Mit der neuen E-Mail-Benachrichtigungsfunktion werden Sie wöchentlich oder monatlich an fällige Maßnahmen per E-Mail erinnert. Diese Funktion kann optional in den Benutzereinstellungen aktiviert werden. Standardmäßig ist sie deaktiviert.
Einmal aktiviert, bekommen Sie je nach Fälligkeit, die zu erledigenden Maßnahmen per Mail zugesandt. So gehen keine To Do´s mehr verloren bzw. geraten nicht mehr in Vergessenheit.
Effiziente Mitarbeiterunterweisung im Arbeitsschutz – Wir machen es einfach!
Mit unseren individuell zugeschnittenen Lösungen unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzunterweisungen und helfen Ihnen, ein sicheres Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeiter zu schaffen.
Vor-Ort-Unterstützung trifft auf digitale Innovation – maßgeschneiderte Unterweisungslösungen für Ihr Unternehmen.
Egal, ob Sie persönliche Unterstützung bei der Unterweisung direkt in Ihrem Unternehmen bevorzugen oder die Vorteile unserer interaktiven Online-Unterweisungen nutzen möchten – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die den Anforderungen Ihres Unternehmens gerecht werden. Entdecken Sie jetzt unsere vielseitigen Angebote und sichern Sie sich eine effektive und nachhaltige Schulung im Arbeitsschutz für Ihre Mitarbeiter!
Die Vor-Ort-Unterweisung im Arbeitsschutz bietet einen persönlichen und direkten Ansatz, indem unsere Experten zu Ihnen ins Unternehmen kommen und die Schulungen als Frontalvortrag durchführen. Dies ermöglicht einen direkten Austausch mit dem Referenten und eine individuelle Anpassung an Ihre betrieblichen Gegebenheiten. Allerdings sind auch einige Nachteile mit dieser Methode verbunden, wie die Notwendigkeit einer Termin- und Zeitkoordination, begrenzte Flexibilität in der Zeitplanung und die Abhängigkeit von der Verfügbarkeit des Referenten. Für die einfache Dokumentation von Unterweisungen stellen wir ihnen hier einen Unterweisungsnachweis zur Verfügung.
Unsere interaktive Online-Unterweisung im Arbeitsschutz bietet hingegen zahlreiche Vorteile, die diese Option zur idealen Wahl für Ihr Unternehmen machen. Die Flexibilität, die durch zeit- und ortsunabhängiges Lernen ermöglicht wird, erlaubt es Ihren Mitarbeitern, sich in ihrem eigenen Tempo fortzubilden. Die interaktiven und multimedialen Inhalte sorgen für eine nachhaltige Wissensvermittlung, und die einfache Dokumentation und Nachverfolgung erleichtern die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Obwohl der persönliche Kontakt eingeschränkt sein mag und gewisse technische Anforderungen erfüllt werden müssen, überwiegen die Vorteile der Online-Unterweisung deutlich. Diese Methode optimiert den Lernprozess und fördert den Wissenstransfer, was sie zur einzig sinnvollen Variante für effiziente und erfolgreiche Arbeitsschutzunterweisungen macht. Hier finden Sie weitere Informationen zur Onlineunterweisung.