Ausbildung zum Kranbediener flurbedienter Krane/Anschläger (ASI 07-07)
Inhouse Schulung
Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Kranführer zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführt. Während des Kranbetriebes werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben, bewegt und dabei auch über Personen und Sachwerte hinweggeführt. Da bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden entstehen können, ist eine gründliche und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbständigen Führen von Kranen und dem Anschlagen von Lasten beauftragt werden sollen, erforderlich. Verantwortlich für Auswahl und Unterweisung der Kranführer/Anschläger ist der Unternehmer, der den Kranführer/Anschläger mit dem Führen des Kranes beauftragt.
Inhalte
Theorie:
- Arbeitssicherheit
- DGUV Grundsatz 309-003: Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern
- DGUV Information 209-013: Sicherheitslehrbrief für Anschläger
- DGUV Information 209-021: Belastungstabellen für Anschlagmittel
- DGUV Information 209-061: Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen
- DGUV Information 214-002: Sicherer Umgang mit LKW-Ladekranen
- DGUV Information 214-005: Sicherer Betrieb von gleislosen Fahrzeugkranen
- DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln
- DGUV Regel 101-006: Hochziehbare Personenaufnahmemittel
- DGUV Regel 109-004: Rundstahlketten als Anschlagmittel
- DGUV Regel 109-005: Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen
- DGUV Regel 109-006: Gebrauch von Anschlag-Faserseilen
- Krantechnik
- Kranbetrieb
- Persönliche Schutzausrüstung
- Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
- Wartungsarbeiten
- Verhalten bei Störungen
- Ablauf eines Krantransportes
- Hilfsmittel des Anschlägers
- Last: Gewicht und Schwerpunkt
- welches Anschlagmittel wofür?
- Hebebänder und Rundschlingen
- Anschlagketten
- kombinierte Anschlagmittel
- Tragfähigkeit der Anschlagmittel
- Anschlagmittel mit Traversen als Lastaufnahmemittel
- Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen
- Verlassen des Gefahrenbereiches
- Verständigung zwischen Kranführer und Anschläger
- Absetzen der Last nach dem Transport
- Lagern von Lasten
- Vermeiden von Schäden an Anschlagmitteln
- Verschleiß, Ablegereife sowie Kontrolle vor dem Gebrauch
- Aufbewahrung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln
- Aufgaben und Bestellung eines Sachkundigen für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Theoretische Prüfung
Praxis:
- Praktische Einweisung in das Gerät
- Fahrübungen
- Anschlagübungen
- Praktische Prüfung
Voraussetzungen
Der Teilnehmer muss mind. 18 Jahre alt sowie zum Führen eines flurbedienten Kranes/Anschlägers geeignet sein. (G 25 Vorsorgeuntersuchungsnachweis)
Zertifikat
Über die bestandene Prüfung wird dem Kranführer ein Befähigungsnachweis ausgestellt.
Zielgruppe
- Bediener von flurbedienten Krane/Anschlägern, die mit Aufgaben des innerbetrieblichen Transportes sowie mit dem Lagern und Stapeln betraut werden sollen und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachzuweisen haben.
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